Mittwoch, 10. Juni 2009 10:36
Im Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen ein Abkommen zur Bekämpfung von Korruption erarbeitet, welches am 31. Oktober 2003 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und von 140 Staaten unterzeichnet wurde. Nach der 30. Ratifizierung trat das UNAC (United Nations Convention against Corruption) schließlich am 14. Dezember 2005 in Kraft.
Die Konvention behandelt die Verhütung, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Korruption sowie das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Desweiteren enthält die Konvention Präventivmaßnahmen gegen Korruption wie beispielsweise
- Verhaltenskodizes für Beamte sowie Maßnahmen, mit denen die Unabhängigkeit der Justiz sichergestellt werden soll,
- objektive Kriterien bei der Einstellung und Beförderung von Beamten und für die öffentliche Auftragsvergabe,
- Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und im Privatsektor,
Aktuell haben 131 Staaten das Abkommen ratifiziert, also in nationale Gesetze übertragen. Deutschland ist eines der Länder, in denen das Abkommen bisher nicht ratifiziert wurde (Vollständige Liste, Stand: 21.12.2008). Andere dieser Länder sind beispielsweise das Königreich Bahrain, Barbados, Bhutan, die Komoren, die Elfenbeinküste, Guinea, Haiti, Indien, Lichtenstein, Laos, Myanmar, Nepal, die Ukraine und Vietnam. Länder wie Afghanistan, Albanien, Boliven, Kolumbien, Kuwait, Pakistan oder Venezuela haben das UN-Abkommen sowohl unterzeichnet als auch in nationale Gesetze eingefügt. Dort können dem Gesetz nach bestechliche Abgeordnete verurteilt und bestraft werden.
Lediglich ausländische Amtsträger können in Deutschland wegen Bestechung betraft werden. Aber auch nur dann, wenn die Bestechung im Zusammenhang mit internationalen Geschäften steht. Dies regelt das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG).
Wenn es um Großkonzerne wie Siemens oder MAN geht, prangert der Staat bzw. die Bundesregierung Bestechung medienwirksam an und verurteilt diese aufs Schärfste. In den eigenen Reihen wird es jedoch unter den Tisch gekehrt. Es wurde innerhalb von fünf Jahren weder das UN-Abkommen ratifiziert noch ein Gesetzesentwurf initiiert. Da drängt sich mir der Verdacht auf, dass viele Abgeordnete von Bestechung profitieren und sich daher nicht den eigenen Geldhahn zudrehen wollen. Wenn man sich die Nebeneinkünfte der Abgeordneten und deren Arbeit nach ihrer Amtszeit anschaut, erhärtet sich der Verdacht. Moderner Lobbyismus ist nichts anderes als Bestechung.
ZDF Frontal21 vom 9. Juni 2009: Um Antwort wird gebeten
