Freitag, 19. Juni 2009 0:25
Kinderpornografie im Web – Netzsperren bringen keinen vor Gericht
Von Kai Biermann | © ZEIT ONLINE 18.6.2009 – 17:17 Uhr (PDF-Download)
Als “gesellschaftliches Signal” werden nun Netzsperren errichtet. Und damit ein Rechtsrahmen für Zensur. Ein echtes Signal wäre, Vergewaltiger zu fangen. Ein Kommentar:
Welche Missverständnisse bei der Debatte um Netzsperren drohen, ist an einer Überschrift zu erkennen, die der Tagesspiegel am heutigen Donnerstag veröffentlichte: “Gesetz gegen Kinderpornos kommt”, heißt es zu der Tatsache, dass der Bundestag das “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” verabschieden wird.
Das aber ist kein “Gesetz gegen Kinderpornos”. Nicht einmal um die “Bekämpfung” geht es darin, wie bereits der erste Artikel eingesteht, sondern nur um die “Erschwerung des Abrufs”. Das Ziel ist nicht, Kinder vor Vergewaltigung zu schützen. Auch wenn Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), von der die Idee stammt, das immer wieder betont hat. Es geht nur darum, die Weitergabe solcher Dokumente ein wenig mühsamer zu machen.
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Proteste gegen das Gesetz vor dem Brandenburger Tor (© Axel Schmidt/ddp)
