Archiv für Mai 2009

Stop(p)

Samstag, 30. Mai 2009

Jetzt wissen wir endlich auch, woher Ursula von der Leyen die Idee mit dem Stopp-Schild hat. Aber psssssssssst!

(gesehen im law blog)

Rückschritt beim WDR

Freitag, 29. Mai 2009

Nachdem ich hier bereits über das ZDF und dessen künftige Entwicklung geschrieben hatte, trifft es nun auch den WDR. Wie es künftig um das Online-Angebot des WDR bestellt ist, kann man seit heute bei heise lesen:

Aufgrund strengerer Bestimmungen schränkt der Westdeutsche Rundfunk (WDR) sein Internet-Angebot zum 1. Juni erheblich ein. “Wir bedauern, dass wir auf Angebote verzichten müssen, die bei unserem Publikum sehr beliebt waren und einen großen Service boten”, teilte Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz am Freitag in Köln mit. “Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen uns aber keine andere Möglichkeit.”

Der Rundfunkstaatsvertrag ist auch hier der Grund für die massiven Einschränkungen des Online-Angebots. Doch was steht genau in Rundfunkstaatsvertrag, der die Wurzel des Übels ist? Zum Beispiel Folgendes:

§ 11d
Telemedien
(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZD und das Deutschlandradio bieten Telemedien an, die journalistisch-redaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind.
(2) Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst das Angebot von
1. Sendungen ihrer Programme auf Abruf bis zu sieben Tage nach deren Ausstrahlung, Sendungen auf Abruf von Großereignissen gemäß § 4 Abs. 2 sowie von Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga bis zu 24 Stunden danach,
2. inhaltlich und zeitlich bis zu sieben Tage danach auf eine konkrete Sendung bezogenen Telemedien soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Telemedien thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützend vertiefen und begleiten, ohne jedoch bereits ein eigenständiges Telemedienangebot nach § 11f Abs. 3 darzustellen; diese sendungsbezogenen Telemedien sind in Telemedienkonzepten entsprechend § 11f Abs. 1 zu beschreiben; Vorankündigungen sind zulässig,
3. Sendungen und sendungsbezogenen Telemedien nach Ablauf der Fristen nach Nummer 1 1. Halbsatz und Nummer 2 sowie von nichtsendungsbezogenen Telemedien nach Maßgabe eines nach § 11f durchgeführten Verfahrens; in den Telemedienkonzepten ist angebotsabhängig eine Befristung für die Verweildauer vorzunehmen; nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig und
4. zeitlich unbefristeten Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten nach Maßgabe der gemäß § 11f zu erstellenden Telemedienkonzepte.

Weiterhin findet sich am Ende des Vertrags eine Negativ-Liste mit Sachen, die die Onlineangebote der ÖRR nicht enthalten dürfen.

1. Anzeigenportale, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
2. Branchenregister und -verzeichnisse,
3. Preisvergleichsportale sowie Berechnungsprogramme (z.B. Preisrechner, Versicherungsrechner),
4. Bewertungsportale für Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkte,
5. Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
6. Ratgeberportale ohne Sendungsbezug,
7. Business-Networks,
8. Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne von § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes,
9. Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
10. Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
11. Routenplaner,
12. Verlinkung ohne redaktionelle Prüfung; Verlinkungen sollen ausschließlich der unmittelbaren Ergänzung, Vertiefung oder Erläuterung eines Eigeninhalts (auch von Beteiligungsunternehmen) dienen und nicht unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen,
13. Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen,
14. Spieleangebote ohne Sendungsbezug,
15. Fotodownload ohne Sendungsbezug,
16. Veranstaltungskalender (sendungsbezogene Hinweise auf Veranstaltungen sind zulässig),
17. Foren, Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung; Foren, Chats  unter Programm- oder Sendermarken sind zulässig. Foren und Chats dürfen nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.

Wohin soll es führen, wenn die ÖRR ihre Online-Angebote immer mehr einschränken müssen? Wenn es so weiter geht, haben wir bald medientechnisch gesehen ein zweites Italien.

Europa muss Porno bleiben

Freitag, 29. Mai 2009

Der Wahlwerbespot der Partei “Christliche Porno Mitte”:

Wen es wirklich interessiert, hier gibt es das Original.
Und nein, das ist auch keine Fälschung. Der Spot ist so schlecht.

(gesehen bei Holgi)

Bezahlte Meinung

Freitag, 29. Mai 2009

Wie kann man ein Produkt oder eine Dienstleistung am besten bewerben? Natürlich im Internet. Dort sogar weitestgehend zielgruppenspezifisch. Dass Unternehmen dabei vermehrt zu unlauteren und moralisch verwerflichen Methoden greifen, kam zuletzt bei der Bahn ans Tageslicht.

Die Deutsche Bahn hat verdeckte Werbemaßnahmen zur Imageverbesserung zugegeben. Im Jahr 2007 seien für vorproduzierte Medienbeiträge, für Blog- und Forenbeiträge, für Leserbriefe und Meinungsumfragen 1,3 Millionen Euro ausgegeben worden, erklärte Konzernchef Rüdiger Grube in Berlin. Dabei sei der Auftraggeber nicht erkennbar gewesen.

Der neue Bahnchef Gruber – erst seit wenigen Wochen im Amt – verurteilt dieses Handeln und werde die “notwendigen Konsequenzen” ziehen.

Aufgedeckt wurden die verdeckten PR-Maßnahmen der Bahn von dem Verein LobbyControl, der sich kritisch mit lobbyistischen Aktionen großer Unternehmen auseinandersetzt. Hauptsächlich geht es bei den Maßnahmen der Bahn um eine positive Darstellung der Privatisierungspläne des Konzerns. Auch Bundesverkehrsminister Tiefensee soll in die Maßnahmen der Bahn involviert gewesen sein.

Inzwischen hat LobbyControl weitere Einzelheiten zu dem Fall bekannt gegeben und Spiegel Online, Süddeutsche, Welt Online, Manager- Magazin, Handelsblatt, Der Tagesspiegel, Frankfurter- Rundschau, taz, ARD, ZDF und Bild.de berichteten darüber.

Das Thema der verdeckten Werbung im Internet ist nichts neues. Seit es Blogs, Foren und Bewertungsseiten wie ciao.de gibt, werden dort gezielt Meinungen publiziert, die nicht unbedingt von echten Privatpersonen stammen oder der Wahrheit entsprechen. Wieviel Prozent aller im Netz veröffentlichten Bewertungen, Meinungen und Empfehlungen tatsächlich “gekauft” sind, ist nicht ersichtlich. Kein Unternehmen wird zugeben, bezahlte Meinungen publiziert zu haben, um gezielt zu manipulieren. Auch das Schlechtreden der Konkurrenzprodukte ist dabei alltäglich, wie schon in 2005 in der Computerbild beschrieben wurde. (Hier hat die Computerbild ausnahmsweise mal keinen Mist geschrieben).

Das Problem ist ganz einfach, dass man eine Aussage nicht einfach verifizieren kann. Wenn eine PR-Aktion geplant ist und wirklich gut durchgeführt wird, kann man sie nicht aufdecken. Zumal dort keine Anfänger am Werk sind.

Um nicht als Profi-Werber entlarvt zu werden, verschleierten die Mitarbeiter die IP-Adresse ihrer PCs, bauten in ihre Texte absichtlich Rechtschreibfehler ein und bedienten sich der in Foren typischen Sprache.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich als Verbraucher immer im Klaren darüber sein, dass jede Meinung und jede Aussage gekauft oder manipuliert worden sein könnte. Anstatt ciao.de und ähnliche Seiten zu nutzen, also  lieber mal auf  renommierte (Fach- ) Zeitschriften zurückgreifen. Diese können zwar auch gekaufte Artikel enthalten, aber dort ist es eher selten der Fall. Zumindest ist da noch nichts Großes an die Öffentlichkeit gelangt…

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